Energieberatung

Energieberatung
nach DIN V 18599

 

Die Energieberatung im Industriebereich (Nichwohngebäude) beinhaltet die gleichen Bausteine, wie auch im Wohnbereich. Dabei spielen die Anlagen für Lüftung, Heizung und Kühlung eine wichtige Rolle. Die Energieeffizienz hängt bei industriellen Gebäuden vor allem an effizienten Anlagen und wie diese zusammenspielen. Bei der Energieberatung nach DIN V 18599 wird die Hüllfläche und Anlagen zum Betrieb des Gebäudes untersucht und versucht diese zu optimieren und die passenden Förderungen zu finden.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes (NWG) ab:

  • NWG bis 200 m²: 1.700 Euro

  • NWG von 201 m² bis 500 m²: 5.000 Euro

  • NWG über 500 m²: 8.000 Euro

Energieaudit
gemäß DIN EN 16247

 

Hier wird das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Dabei handelt es sich nicht nur um Gebäuderelevante Anlagen, sondern auch Prozessrelevante Anlagen, die im Betrieb benötigt werden.

  • Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 6.000 Euro.

  • Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro beträgt die Förderhöhe 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.200 Euro.

Förderübersicht Einzelmaßnahmen
(Wohn und
Nichtwohngebäude)

Individueller Sanierungs-Fahrplan (ISFP)

Wer sich mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) beschäftigt, wird schnell auf einen Zusatzbonus bei der Zuschuss-Förderung stoßen

 

Wenn nämlich eine Sanierungsmaßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war, umgesetzt wird, ist bei der Förderung ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich. Doch was ist eigentlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie bekommt man ihn?

Wie kann ich mein Haus sanieren?

Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll, um Heizkosten einzusparen?

Was kosten mich die Sanierungsmaßnahmen und welche Förderung ist möglich?

 

Eine vom BAFA geförderte Energieberatung unterstützt Hausbesitzer bei der Beantwortung dieser Fragen. Der Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" für eine solche Energieberatung beträgt bis zu 80 Prozent! Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Bericht - je nach Wunsch entweder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt-für-Schritt.

Und was genau hat das mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu tun?

 

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der oben genannten Energieberatung. Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. 

 

So läuft eine Energieberatung
im iSFP ab:

  1. Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme

  2. Energetische Bilanzierung des Istzustandes --> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) --> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten --> Darstellung in Farbklassen

  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen

  4. Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer

  5. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans

  6. Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans

  7. Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

Was bringt der iSFP?

Für Eigentümer 5 Prozent mehr Förderung.
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten:

Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent!

 

Ein Beispiel: Für eine Dämmung, neue Fenster oder die Erneuerung der Haustür sind statt 15 Prozent Zuschuss mit dem iSFP-Bonus 20 Prozent Förderung möglich.